Kalkulieren Sie zunächst Ihren individuellen Vorteil. Anschließend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge.
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Die Förderung entsteht auf drei Ebenen und ist gesetzlich klar geregelt:
Rechenbeispiel: Bei einem Umwandlungsbetrag von 200 € pro Monat, einem persönlichen Steuersatz von 30 % und 20 % Sozialabgaben reduziert sich der tatsächliche Netto-Aufwand auf etwa 100 € – zuzüglich Arbeitgeber-Zuschuss von 30 €.
Der aufgebaute Anspruch geht bei einem Wechsel nicht verloren. Voraussetzung ist die Unverfallbarkeit:
Für den bestehenden Vertrag stehen drei Optionen zur Verfügung:
Ja. Der Arbeitnehmer kann seinen Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen. Das bedeutet: Es fließen keine neuen Beiträge, das bereits angesparte Kapital bleibt jedoch erhalten und wird weiter verzinst oder investiert.
Empfehlung: Vor der Beitragsfreistellung mit dem Versorgungsträger klären, welche Risikobausteine betroffen sind.
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, in der Regel wird kein Entgelt gezahlt. Für die bAV ergeben sich drei Möglichkeiten:
Risikobausteine wie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollten aktiv gehalten werden – ein Versicherungsschutz kann nach längeren Beitragspausen erschwert werden.
Grundsätzlich nein. Während der Ansparphase ist die vorzeitige Auszahlung nach § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG ausgeschlossen. Damit wird der Charakter als Altersversorgung geschützt.
Der frühestmögliche reguläre Auszahlungszeitpunkt liegt bei:
Ausnahmen sind eng gefasst:
Zum Rentenbeginn stehen je nach Durchführungsweg und Vertragsgestaltung mehrere Optionen zur Verfügung:
Die Wahl der Auszahlungsform hat erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Eine individuelle Prüfung vor dem Rentenbeginn ist empfehlenswert.
Betriebsrenten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Leistungen werden mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert – dieser liegt in der Regel niedriger als in der Erwerbsphase.
Zu berücksichtigen sind folgende Freibeträge:
Für die Sozialabgaben auf Betriebsrenten gilt:
Eine individuelle Kalkulation vor Rentenbeginn ist sinnvoll, um Steuer- und Beitragsbelastung optimal zu gestalten.
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